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Wir
bearbeiten die uns erteilten Aufträge mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmannes. Unsere Angaben beruhen aber auf den uns von
Dritten erteilten Informationen. Daher können wir eine Gewähr für die
Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernehmen. Wir haften auch
nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
Provisionspflicht und -fälligkeit
entsteht bei unseren Angebotsempfängern, wenn diese - oder nach
Kenntniserhalt durch den Angebotsempfänger, dessen Familienangehörige
oder Dritte - von unseren Angeboten mittelbar oder unmittelbar Gebrauch
machen und einen Hauptvertrag abschließen. Unsere Angebote erfolgen
unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt
selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede
unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder
Auftraggeber des Interessenten, führt bei Abschluss des Hauptvertrages
in voller Höhe zur Provisionspflicht.
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